2250-1

Landespressegesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LPrG M-V)

Vom 6. Juni 1993

Fundstelle: GVOBl. M-V 1993, S. 541

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§ 23

Schlußbestimmungen

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Schwerin, den 6. Juni 1993

Der Ministerpräsident
Dr. Berndt Seite

Der Innenminister
Rudi Geil