2250-1 Landespressegesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LPrG M-V) Vom 6. Juni 1993Fundstelle: GVOBl. M-V 1993, S. 541
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§ 23
Schlußbestimmungen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in
Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Schwerin, den 6. Juni 1993
Der Ministerpräsident
Dr. Berndt Seite
Der Innenminister
Rudi Geil |