41-1

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern
und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben
nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum
Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

Vom 14. Mai 2007

Fundstelle: GVOBl. M-V 2007, S. 170

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Artikel 1
Artikel 2





Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: