41-1 Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder Vom 14. Mai 2007 Fundstelle: GVOBl. M-V 2007, S. 170
Ausgabe im ZusammenhangNichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
|