2120-2-2

Verordnung über die Buchführungspflichten im öffentlichen Rettungsdienst
(Rettungsdienst-Buchführungsverordnung - RDBuchfVO)

Vom 25. April 1996

Fundstelle: GVOBl. M-V 1996, S. 250

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Geschäftsjahr
§ 3 Buchführung und Inventar
§ 4 Eröffnungsbilanz
§ 5 Jahresabschluß
§ 6 Einzelvorschriften zur Eröffnungsbilanz
und zum Jahresabschluß
§ 7 Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen
§ 8 Leistungs- und Kostenrechnung
§ 9 Befreiung von den Buchführungspflichten
§ 10 Inkrafttreten
Anlage 1 Kontenrahmen für die Buchführung (Klasse 0-8)

Kontenklasse 0: Anlagevermögen

Kontenklasse 1: Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung

Kontenklasse 2: Eigenkapital, Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen

Kontenklasse 3: Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung

Kontenklasse 4: Erträge

Kontenklasse 5: frei für Erweiterungen

Kontenklasse 6: Aufwendungen

Kontenklasse 7: Aufwendungen

Kontenklasse 8: Eröffnungs- und Abschlußkonten

Anlage 2 Gliederung der Bilanz

AKTIVSEITE

A. Anlagevermögen:

B. Umlaufvermögen:

C. Rechnungsabgrenzungsposten

PASSIVSEITE

A. Eigenkapital

B. Sonderposten aus Zuschüssen und Spenden zur Finanzierung des Sachanlagevermögens

C. Rückstellungen

D. Verbindlichkeiten

E. Rechnungsabgrenzungsposten

Anlage 3 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage 4 Leistungs- und Kosten-Nachweis für den Rettungsdienst

A Leistungen einer Rettungswache

B Kosten einer Rettungswache

C Ergänzende Angaben






Aufgrund des § 11 Abs. 2 des Rettungsdienstgesetzes vom 1. Juli 1993 (GVOBl. M-V S. 623, 736) verordnet das Sozialministerium im Benehmen mit dem Landesbeirat für das Rettungswesen: