2030-4-8

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspfleger
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung - Rpfl APO M-V)

Vom 17. Juni 1994

Fundstelle: GVOBl. M-V 1994, S. 786

Ausgabe im Zusammenhang

Zur Inhaltsübersicht

§ 9

Lehrgebiete des weiteren Studiums

(1) Das weitere Studium erstreckt sich auf folgende Lehrgebiete:

1.

Familienrechtswesen,

2.

Grundbuchwesen,

3.

Nachlaßwesen,

4.

Registerwesen,

5.

Vollstreckungswesen,

6.

Strafvollstreckungswesen,

7.

Organisations- und Verwaltungswesen, Datenverarbeitung,

8.

Zivilprozeßsachen und Kostenfestsetzung,

9.

Staats- und Verfassungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Probleme der Rechtspflege,

10.

Grundfragen des Zivilrechts.

(2) Es sollen Klausurübungen zur Bearbeitung gestellt werden. Daneben können auch Hausarbeiten ausgegeben und andere Lehr- und Lernmethoden angewendet werden.

(3) Das Nähere bestimmen die Studienpläne.