2030-4-8 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspfleger des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung - Rpfl APO M-V) Vom 17. Juni 1994Fundstelle: GVOBl. M-V 1994, S. 786
Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 9
Lehrgebiete des weiteren Studiums
(1) Das weitere Studium erstreckt sich auf folgende Lehrgebiete:
- 1.
Familienrechtswesen,
- 2.
Grundbuchwesen,
- 3.
Nachlaßwesen,
- 4.
Registerwesen,
- 5.
Vollstreckungswesen,
- 6.
Strafvollstreckungswesen,
- 7.
Organisations- und Verwaltungswesen, Datenverarbeitung,
- 8.
Zivilprozeßsachen und Kostenfestsetzung,
- 9.
Staats- und Verfassungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der
Probleme der Rechtspflege,
- 10.
Grundfragen des Zivilrechts.
(2) Es sollen Klausurübungen zur Bearbeitung gestellt
werden. Daneben können auch Hausarbeiten ausgegeben und andere Lehr- und Lernmethoden
angewendet werden.
(3) Das Nähere bestimmen die Studienpläne. |