12-3

Gesetz über die Voraussetzungen
und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen
im Lande Mecklenburg-Vorpommern
(Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG M-V)

Vom 22. Januar 1998

Fundstelle: GVOBl. M-V 1998, S. 114

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.

geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. April 2004 (GVOBl. M-V S. 167), in Kraft am 29. April 2004,

2.

§ 4 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Dezember 2005 (GVOBl. M-V S. 640).

3.

§§ 3, 5, 8, 10, 12, 13, 18, 19, 20, 21, 22, 30, 32 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBl. M-V S. 82).

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Teil 1
Personeller Geheimschutz bei öffentlichen Stellen

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes
§ 2 Verschlußsachen
§ 3 Betroffener Personenkreis
§ 4 Zuständigkeiten
§ 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
§ 6 Rechte und Pflichten des Betroffenen; Rechte der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person

Abschnitt 2
Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen

§ 7 Arten der Sicherheitsüberprüfung
§ 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung
§ 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
§ 10 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
§ 11 Datenerhebung
§ 12 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten

Abschnitt 3
Verfahren

§ 13 Sicherheitserklärung
§ 14 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung
§ 15 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
§ 16 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluß der Sicherheitsüberprüfung
§ 17 Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung

Abschnitt 4
Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung

§ 18 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
§ 19 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen
§ 20 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten in Dateien
§ 21 Übermittlung und Zweckbindung
§ 22 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten
§ 23 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten

Teil 2
Sonderregelungen für den personellen Geheimschutz bei nicht-öffentlichen Stellen

§ 24 Anwendungsbereich
§ 25 Zuständigkeit
§ 26 Sicherheitserklärung
§ 27 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
§ 28 Aktualisierung der Sicherheitserklärung
§ 29 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
§ 30 Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle
§ 31 Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in Dateien

Teil 3
Reisebeschränkungen und Schlußvorschriften

§ 32 Reisebeschränkungen
§ 33 Strafvorschriften
§ 34 Ermächtigung zur Rechtsverordnung
§ 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 36 Inkrafttreten





Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: