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Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz - SchStG M-V *

Vom 13. September 1990

* Gesetzestitel geändert durch Gesetz vom 1. Juli 2010 (GVOBl. S. 329).

Fundstelle: GBl. I Nr. 61 1990, S. 1527

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.

geändert durch Gesetz vom 10. Juli 1998 (GVOBl. M-V S. 636), in Kraft am 1. November 1998

2.

geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2491)

3.

geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 22. November 2001 (GVOBl. M-V S. 438), in Kraft am 1. Januar 2002 mit Ausnahme des § 24 Abs. 5 Satz 1 und 3, die am 1. Dezember 2001 in Kraft treten

4.

§ 17 geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 20. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 576)

5.

Mehrfach geändert durch Gesetz vom 1. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 329)

6.

Berichtigung vom 1. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 435)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1
Die Schiedsstelle

§ 1 Einrichtung der Schiedsstelle, Schiedsstellenbereiche
§ 2 Besetzung der Schiedsstelle, Vertretung
§ 3 Wahl der Schiedsperson, Amtsdauer
§ 4 Eignung für das Schiedsamt
§ 5 Bestätigung der gewählten Person durch das Gericht
§ 6 Verpflichtung der Schiedsperson auf ihr Amt
§ 7 Ablehnung und Niederlegung des Amtes
§ 8 Amtsenthebung der Schiedsperson
§ 9 Aufsicht über die Schiedsperson
§ 10 Geschäftsunterlagen der Schiedsstelle
§ 11 Verschwiegenheitspflicht
§ 12 Kostenträger, Haftung

Abschnitt 2
Das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten

Unterabschnitt 1
Freiwillige außergerichtliche Streitschlichtung

§ 13 Sachliche Zuständigkeit
§ 14 Zweck des Verfahrens
§ 15 Örtliche Zuständigkeit, Zuständigkeitsvereinbarung
§ 16 Verfahrenssprache
§ 17 Ausschluß von der Amtsausübung
§ 18 Verfahrenshinderungsgründe
§ 19 Ablehnung der Verfahrenseinleitung
§ 20 Tätigkeit außerhalb des Schiedsstellenbereichs
§ 21 Antrag auf Verfahrenseinleitung
§ 22 Form und Inhalt des Antrags
§ 23 Terminbestimmung, Ladung
§ 24 Persönliches Erscheinen der Parteien, Sanktionen bei Ausbleiben oder vorzeitiger Entfernung
§ 25 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
§ 26 Berechnung der Fristen
§ 27 Verhandlungsgrundsätze
§ 28 Vertretung natürlicher Personen in der Schlichtungsverhandlung
§ 29 Beistände und Rechtsanwälte im Schlichtungsverfahren
§ 30 Beweiserhebung, Entschädigung von Personen
§ 31 Protokollierung der Schlichtungsverhandlung
§ 32 Verlesen und Genehmigung des Protokolls bei Vergleich
§ 33 Abschriften und Ausfertigungen des Protokolls
§ 34 Vergleich als Vollstreckungstitel

Unterabschnitt 2
Obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung

§ 34a Sachlicher Anwendungsbereich
§ 34b Örtliche Zuständigkeit der Schiedsstelle
§ 34c Erfolglosigkeitsbescheinigung
§ 34d Verfahren vor der Schiedsstelle
§ 34e Ausbleiben oder vorzeitige Entfernung
§ 34f Erfolglosigkeit der Schlichtung

Abschnitt 3
Das Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage

§ 35 Sachliche Zuständigkeit für den Sühneversuch
§ 36 Absehen vom Sühneversuch
§ 37 Beschränkung der Gründe zur Ablehnung des Sühneversuchs
§ 38 Ladung des gesetzlichen Vertreters der beschuldigten Partei
§ 39 Sühnebescheinigung
§ 40(weggefallen)
§ 41(weggefallen)
§ 42(weggefallen)
§ 43(weggefallen)
§ 44(weggefallen)
§ 45(weggefallen)

Abschnitt 4
Kosten

§ 46 Kostenerhebung durch die Schiedsstelle
§ 47 Kostenschuldner
§ 48 Fälligkeit, Vorauszahlung, Zurückbehaltungsrecht
§ 49 Einforderung, Beitreibung
§ 50 Gebührensätze
§ 51 Auslagen
§ 52 Absehen von der Kostenerhebung
§ 53 Einwendungen gegen die Kosten
§ 54 Aufteilung der Einnahmen

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 55 Erlaß von Verwaltungsvorschriften
§ 56 Vollstreckungstitel aus Altverfahren
§ 57 Inkrafttreten