223-6 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V) Vom 13. Februar 2006Fundstelle: GVOBl. M-V 2006, S. 41
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§ 29
Zusammenfassung beruflicher Schulen,
Entwicklung Regionaler Beruflicher Bildungszentren
Berufsschulen, Berufsfachschulen, Höhere Berufsfachschulen,
Fachschulen, Fachoberschulen und Fachgymnasien sind in der Regel organisatorisch
zu verbinden und zu beruflichen Schulen zusammenzufassen. Sie tragen die Bezeichnung
„Berufliche Schule“. Die beruflichen Schulen werden zu Regionalen Beruflichen
Bildungszentren entwickelt, die für ein regional abgestimmtes Bildungsangebot
sorgen. Regionale Berufliche Bildungszentren erfüllen ihre Aufgaben möglichst
selbstständig. |