223-6

Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Schulgesetz - SchulG M-V)

Vom 13. Februar 2006

Fundstelle: GVOBl. M-V 2006, S. 41

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.

mehrfach geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 23. Mai 2006 (GVOBl. M-V S. 194) - Gegenstandslos gemäß Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2007 (GVOBl. M-V S. 318).

2.

§ 1 geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539).

3.

mehrfach geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2009 (GVOBl. M-V S. 241).1)

[Red. Anm.: Die Änderungsanweisung Artikel 1 Nr. 64 (“Im gesamten Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird für Berufs- und Personenbezeichnungen jeweils die weibliche und die männliche Sprachform verwendet und der Gesetzestext entsprechend angepasst.”) ist noch nicht umgesetzt. Dies wird mit der demnächst zu erwartenden Neufassung des Schulgesetzes durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geschehen.

4.

§§ 107, 132 geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 383, 392).

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Teil 1
Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule

§ 1 Schulische Bildung und Erziehung für jeden
§ 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule
§ 3 Lernziele
§ 4 Grundsätze für die Verwirklichung des Auftrags der Schulen

Teil 2
Gegenstandsbereiche des Unterrichts, Rahmenpläne und Stundentafeln

§ 5 Gegenstandsbereiche des Unterrichts
§ 6 Sexualerziehung
§ 7 Religionsunterricht
§ 8 Rahmenpläne und schulinterne Lehrpläne
§ 9 Stundentafeln
§ 10 Einführung von Schulbüchern und Unterrichtsmedien

Teil 3
Aufbau der Schule

§ 11 Schulbereiche, Schularten und Bildungsgänge
§ 12 (aufgehoben)
§ 13 Die Grundschule
§ 14 Diagnoseförderklassen
§ 15 Orientierungsstufe
§ 16 Die Regionale Schule
§ 17 Die Kooperative Gesamtschule
§ 18 Die Integrierte Gesamtschule
§ 19 Das Gymnasium
§ 20 (aufgehoben)
§ 21 Die gymnasiale Oberstufe
§ 22 Das Fachgymnasium
§ 23 Die Fachoberschule
§ 24 Verbund studienqualifizierender und beruflicher Bildungsgänge
§ 25 Die Berufsschule
§ 26 Die Berufsfachschule
§ 27 Die Höhere Berufsfachschule
§ 28 Die Fachschule
§ 29 Zusammenfassung beruflicher Schulen,
Entwicklung Regionaler Beruflicher Bildungszentren
§ 30 Nähere Ausgestaltung der berufsqualifizierenden Bildungsgänge
§ 31 Das Abendgymnasium
§ 32 Erwerb schulischer Abschlüsse an Volkshochschulen
§ 33 Nichtschülerprüfungen
§ 34 Anspruch auf sonderpädagogische Förderung
§ 35 Gemeinsamer Unterricht von Schülern mit und
ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
§ 36 Die Förderschulen
§ 37 Nähere Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung
§ 38 Schulversuche, Versuchsschulen
§ 39 Ganztagsangebote und Ganztagsschulen
§ 39a Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an der Selbstständigen Schule
§ 40 Öffnung der Schule

Teil 4
Schulpflicht

§ 41 Grundsatz
§ 42 Schulpflicht im Sekundarbereich II
§ 43 Beginn der Schulpflicht
§ 44 Ruhen der Schulpflicht
§ 45 Aufnahmeanspruch, Aufnahmebeschränkungen
§ 45a Schließung von Schulen und Zuweisung von Schülern
§ 46 Örtlich zuständige Schule
§ 47 Schulpflicht in besonderen Fällen
§ 48 Erfüllung der Schulpflicht
§ 49 Pflichten der Erziehungsberechtigten
§ 50 Unmittelbarer Zwang
§ 51 Nähere Ausgestaltung der Schulpflicht

Teil 5
Schulverhältnis

§ 52 Rechtsstellung der Schulen
§ 53 Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis
§ 54 Unterrichts- und Lernmittelkosten
§ 55 Informationsrechte der Erziehungsberechtigten und der Schüler
§ 55a Unterrichtung der Eltern volljähriger Schüler
§ 56 Dauer des Schulbesuchs
§ 57 Schuljahr
§ 58 Verpflichtungen zu besonderen Untersuchungen
§ 59 Sozialpädagogische Beratung
§ 59a Kooperative Erziehungs- und Bildungsangebote
§ 60 Erziehungsmaßnahmen
§ 60a Ordnungsmaßnahmen
§ 61 Aufsichtspflicht an der Schule
§ 62 Bewertung und Beurteilung der Leistungen sowie des Arbeits- und
des Sozialverhaltens
§ 63 Zeugnisse
§ 64 Versetzung und Wiederholung
§ 65 Kurseinstufung
§ 66 Wahl der weiterführenden Bildungsgänge
§ 67 Prüfungen
§ 68 Anerkennung von Abschlüssen
§ 69 Verordnungsermächtigung

Teil 6
Datenschutz

§ 70 Umgang mit personenbezogenen Daten
§ 71 Wissenschaftliche Forschung
§ 72 Statistische Erhebungen

Teil 7
Schulmitwirkung

§ 73 Selbstverwaltung der Schule
§ 74 Grundsätze der Schulmitwirkung
§ 75 Allgemeine Bestimmungen zu den Konferenzen
§ 76 Schulkonferenz
§ 77 Lehrerkonferenz
§ 78 Klassenkonferenz
§ 79 Fachkonferenz
§ 80 Schülervertretungen und ihre Aufgaben
§ 81 Klassen- oder Jahrgangsstufensprecher, Schülerversammlung
§ 82 Schülerrat, Schülersprecher und Schülervollversammlung
§ 83 Kreis- oder Stadtschülerrat
§ 84 Schülergruppen
§ 85 Recht auf freie Meinungsäußerung, Schülerzeitung
§ 86 Vertretungen der Erziehungsberechtigten und ihre Aufgaben
§ 87 Klassenelternrat, Klassenelternversammlung
§ 88 Schulelternrat
§ 89 Kreis- oder Stadtelternrat
§ 90 Allgemeines zum Landesschüler- und Landeselternrat
§ 91 Landesschülerrat
§ 92 Landeselternrat
§ 93 Landesschulbeirat
§ 94 Verordnungsermächtigung

Teil 8
Schulverwaltung

§ 95 Organisation der Schulbehörden
§ 96 (aufgehoben)
§ 97 Schulbehörden und Schulaufsicht
§ 98 Schulbehörden und Schulträger
§ 99 Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
§ 100 Lehrer
§ 101 Schulleiter

Teil 9
Schulträgerschaft, Schulentwicklung

§ 102 Aufgaben der Schulträger
§ 103 Schulträger
§ 104 Übertragung der Schulträgerschaft
§ 105 Wechsel der Schulträgerschaft
§ 106 Schulbezeichnung und Schulname
§ 107 Schulentwicklungsplanung
§ 107a (aufgehoben)
§ 108 Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen

Teil 10
Schulfinanzierung

§ 109 Personalkosten der inneren Schulverwaltung
§ 110 Sachkosten der äußeren Schulverwaltung
§ 111 Personalkosten der äußeren Schulverwaltung
§ 112 Übertragung von Rechten und Verwaltungsaufgaben auf die Schule
§ 113 Schülerbeförderung
§ 114 Medienzentren
§ 115  Schullastenausgleich

Teil 11
Schulen in freier Trägerschaft

§ 116 Aufgaben, Trägerschaft und Bezeichnung
§ 117 Schulgestaltung
§ 118 Die Ersatzschulen
§ 119 Genehmigungserfordernis und Aufsicht
§ 120 Genehmigungsvoraussetzungen und Anzeigepflichten
§ 121 Zurücknahme und Erlöschen der Genehmigung
§ 122 Staatliche Anerkennung von Ersatzschulen
§ 123 Staatliche Lehrer an anerkannten Ersatzschulen
§ 124 Die Ergänzungsschulen
§ 125 Staatliche Anerkennung von Ergänzungsschulen
§ 126 Freie Unterrichtseinrichtungen
§ 127 Voraussetzungen der Finanzhilfe
§ 128 Grundlagen und Höhe der Zuschussberechnung
§ 129 Erstattung der Sachkosten
§ 130 Baukostenzuschuss
§ 131 Verordnungsermächtigung

Teil 12
Schluss- und Übergangsvorschriften

§ 132 Förderschulen mit überregionalem Einzugsbereich
§ 132a Sport- und Musikgymnasien
§ 133 Staatliche Anerkennung von Musikschulen
sowie von Kinder- und Jugendkunstschulen
§ 134 Fortbestehende Schulträgerschaften
§ 135 Geltungsausschluss
§ 136 Anwendung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften
§ 137 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 138 Begriffsbestimmungen
§ 139 Ordnungswidrigkeiten
§ 140 Straftaten
§ 141 Einschränkung von Grundrechten
§ 142 Verträge des Landes
§ 143 Übergangsvorschriften
§ 144 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten





Änderungen

1.

mehrfach geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 23. Mai 2006 (GVOBl. M-V S. 194) - Gegenstandslos gemäß Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2007 (GVOBl. M-V S. 318).

2.

§ 1 geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539).

3.

mehrfach geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2009 (GVOBl. M-V S. 241).1)

[Red. Anm.: Die Änderungsanweisung Artikel 1 Nr. 64 (“Im gesamten Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird für Berufs- und Personenbezeichnungen jeweils die weibliche und die männliche Sprachform verwendet und der Gesetzestext entsprechend angepasst.”) ist noch nicht umgesetzt. Dies wird mit der demnächst zu erwartenden Neufassung des Schulgesetzes durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geschehen.

4.

§§ 107, 132 geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 383, 392).

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: