950-6

Staatsvertrag über die Führung des Schiffsbauregisters für Binnenschiffe
bei dem Amtsgericht Magdeburg und für Seeschiffe bei dem Amtsgericht Rostock

Vom 24. Juli bis 30. August 1995

Fundstelle: GVOBl. M-V 1995, S. 653

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1
§ 2
§ 3
§ 4





  • Das Land Mecklenburg-Vorpommern,

  • der Freistaat Sachsen,

  • das Land Sachsen-Anhalt

  • und der Freistaat Thüringen

schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig zuständigen Organe nachstehenden Staatsvertrag.