2023-4-20

Verordnung über die Wahl der Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsrat
der Sparkassen
(Sparkassenwahlverordnung - SpkWahlVO M-V)

Vom 15. März 2000

Fundstelle: GVOBl. M-V 2000, S. 68

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1
Wahlberechtigung, Wählbarkeit

§ 1 Wahlberechtigung
§ 2 Wählbarkeit

Abschnitt 2
Regelmäßige Wahlen

§ 3 Wahlvorstand
§ 4 Bekanntmachungen des Wahlvorstandes
§ 5 Ort und Zeit der Wahl
§ 6 Wählerverzeichnis
§ 7 Wahlausschreiben
§ 8 Wahlvorschläge
§ 9 Beschlussfassung über die Wahlvorschläge
§ 10 Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge
§ 11 Ausübung des Wahlrechts
§ 12 Stimmzettel und Wahlumschläge
§ 13 Wahlhandlung
§ 14 Briefwahl
§ 15 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 16 Ungültige Stimmzettel
§ 17 Ungültige Stimmen
§ 18 Streichung überzähliger Stimmen
§ 19 Verteilung der Sitze
§ 20 Sitzungsniederschriften und Wahlniederschrift
§ 21 Mitteilung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
§ 22 Aufbewahrung und Vernichtung der Wahlunterlagen
§ 23 Abschluss des Wahlverfahrens

Abschnitt 3
Wahlen in besonderen Fällen

§ 24 Neubildung
§ 25 Aufnahme
§ 26 Wahlen bei neuerrichteten Sparkassen

Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 27 Fristen
§ 28 Überleitung von Verfahren
§ 29 Erstmalige Anwendung
§ 30 Sprachliche Gleichstellung
§ 31 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten





Aufgrund des § 11 Abs. 4 des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 26. Juli 1994 (GVOBl. M-V S. 761), geändert durch das Gesetz vom 4. Oktober 1999 (GVOBl. M-V S. 488), verordnet das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium: