420-2

Abkommen über die Zuständigkeit des
Landgerichts Hamburg für Rechtsstreitigkeiten
über technische Schutzrechte

Vom 17. November 1992

Fundstelle: GVOBl. M-V 1993, S. 919

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6





Die Freie Hansestadt Bremen, das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Schleswig-Holstein und die Freie und Hansestadt Hamburg schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehendes Abkommen.