7831-3

Gesetz zur Ausführung des
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AG TierNebG M-V)

Vom 20. Dezember 2004

Fundstelle: GVOBl. M-V 2004, S. 544

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Träger der Verarbeitung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten
§ 2 Sachliche Zuständigkeit
§ 3 Einzugsbereiche
§ 4 Kosten (Gebühren und Auslagen) und Entgelte
§ 5 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten





Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: