1101-4

Gesetz über die Einsetzung und
das Verfahren von Untersuchungsausschüssen
(Untersuchungsausschussgesetz - UAG M-V)

Vom 9. Juli 2002*

*Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern (Untersuchungsausschuss- und Enquete-Kommissions-Gesetz - UAG/EKG) vom 9. Juli 2002 (GVOBl. M-V S. 440)

Fundstelle: GVOBl. M-V 2002, S. 440

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

I. Abschnitt
Aufgabe und Einsetzung

§ 1 Einsetzung
§ 2 Rechte der qualifizierten Minderheit bei der Einsetzung
§ 3 Gegenstand der Untersuchung
§ 4 Zusammensetzung
§ 5 Mitglieder/Stellvertretende Mitglieder
§ 6 Vorsitz
§ 7 Aufgaben des Vorsitzenden
§ 8 Aufgaben des stellvertretenden Vorsitzenden
§ 9 Ausscheiden von Mitgliedern

II. Abschnitt
Verfahren

§ 10 Einberufung
§ 11 Beschlussfähigkeit
§ 12 Unterausschuss, vorbereitende Untersuchung
§ 13 Zusammensetzung des vorbereitenden Unterausschusses
§ 14 Protokollierung
§ 15 Sitzungen zur Beratung
§ 16 Sitzungen zur Beweisaufnahme
§ 17 Ausschluss der Öffentlichkeit
§ 18 Geheimnisschutz
§ 19 Amtsverschwiegenheit
§ 20 Mitteilung über Sitzungen und Unterlagen
§ 21 Beweiserhebung
§ 22 Beweismittelvorlage
§ 23 Verfahren bei Ablehnung eines Vorlageersuchens
§ 24 Ladung der Zeugen
§ 25 Folgen des Ausbleibens von Zeugen
§ 26 Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht
§ 27 Vernehmung von Amtsträgern
§ 28 Vernehmung der Zeugen
§ 29 Zulässigkeit von Fragen an Zeugen
§ 30 Beendigung der Vernehmung
§ 31 Weigerung des Zeugen
§ 32 Sachverständige
§ 33 Herausgabepflicht
§ 34 Verfahren bei der Vorlage von Beweismitteln
§ 35 Verlesung von Protokollen und Schriftstücken
§ 36 Rechtliches Gehör

III. Abschnitt
Beendigung des Verfahrens

§ 37 Beendigung
§ 38 Aussetzung und Auflösung
§ 39 Berichterstattung
§ 40 Richterliche Erörterung
§ 41 Kosten und Auslagen
§ 42 Gerichtliche Zuständigkeiten