7842-2

Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg
und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt
und den Freistaaten Sachsen und Thüringen
zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost
(Übertragungsstellenstaatsvertrag)

Fundstelle: GVOBl. M-V 2007, S. 173

Geltungsbeginn: 1.7.2007, Geltungsende: 31.3.2015

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Artikel 1 Gegenstand des Staatsvertrages
Artikel 2 Zuständigkeitsübertragung und Aufsicht
Artikel 3 Organisation
Artikel 4 Aufgaben der Übertragungsstelle Ost
Artikel 5 Mitteilungspflichten
Artikel 6 Finanzierung
Artikel 7 Verfahren in Verbindung mit der Übertragungsstelle Ost
Artikel 8 Länderübergreifende Zusammenarbeit
Artikel 9 Fortentwicklung des Staatsvertrages
Artikel 10 Geltungsdauer
Artikel 11 In-Kraft-Treten





Präambel

Das Land Brandenburg und die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und die Freistaaten Sachsen und Thüringen bilden auf dem Gebiet der Milcherzeugung eine Region mit vergleichbaren Strukturen. Die Rahmenbedingungen, unter denen die Beteiligten am EU-Milchmarkt heute agieren müssen, sind großen Veränderungen unterworfen. Dem folgend ist beabsichtigt, durch Bundesrecht die Zusammenlegung der bisherigen fünf Übertragungsbereiche der neuen Länder einschließlich des Landes Berlin zu regeln. In der Absicht der Schaffung eines effektiven Verfahrens schließen die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und die Freistaaten Sachsen und Thüringen diesen Staatsvertrag zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost, wobei das Land Brandenburg aufgrund des Landwirtschaftsstaatsvertrages vom 17. Dezember 2003 zugleich für das Land Berlin handelt.