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Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen
über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus
und anderer Gebiete nach Niedersachsen

Vom 2./ 9. März 1993

Fundstelle: GVOBl. M-V 1993, S. 570

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

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Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Protokoll Protokollnotiz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete nach Niedersachsen





Um nach Überwindung der deutschen Teilung auch die Abtrennung der Gebiete im ehemaligen Amt Neuhaus von der früheren preußischen Provinz Hannover und dem Land Niedersachsen aufzuheben und damit dem Wunsch der Neuhäuser Bevölkerung nach landsmannschaftlicher und staatsrechtlicher Zuordnung zum Land Niedersachsen Rechnung zu tragen, schließen das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch den Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, und das Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, - im folgenden: Länder - nach Anhörung der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften aufgrund des Artikels 29 Abs. 7 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) folgenden

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