Um nach Überwindung der deutschen Teilung auch die Abtrennung
der Gebiete im ehemaligen Amt Neuhaus von der früheren preußischen Provinz
Hannover und dem Land Niedersachsen aufzuheben und damit dem Wunsch der Neuhäuser
Bevölkerung nach landsmannschaftlicher und staatsrechtlicher Zuordnung zum Land
Niedersachsen Rechnung zu tragen, schließen das Land Mecklenburg-Vorpommern,
vertreten durch den Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, und
das Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten,
- im folgenden: Länder - nach Anhörung der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften
aufgrund des Artikels 29
Abs. 7
des Grundgesetzes
in Verbindung mit § 2 Abs. 1
des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes
der Länder
nach Artikel 29
Abs. 7
des Grundgesetzes
vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) folgenden
Staatsvertrag