2130-3-13

Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten
(Versammlungsstättenverordnung - VstättVO M-V)*)

Vom 28. April 2003

*)

Fundstelle: GVOBl. M-V 2003, S. 310

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffe

Teil 2
Allgemeine Bauvorschriften

Abschnitt 1
Bauteile und Baustoffe

§ 3 Bauteile
§ 4 Dächer
§ 5 Dämmstoffe, Unterdecken, Verkleidungen und Bodenbeläge

Abschnitt 2
Rettungswege

§ 6 Führung der Rettungswege
§ 7 Bemessung der Rettungswege
§ 8 Treppen
§ 9 Türen und Tore

Abschnitt 3
Besucherplätze und Einrichtungen für Besucher

§ 10 Bestuhlung, Gänge und Stufengänge
§ 11 Abschrankungen und Schutzvorrichtungen
§ 12 Toilettenräume
§ 13 Stellplätze für Behinderte

Abschnitt 4
Technische Einrichtungen

§ 14 Sicherheitsstromversorgungsanlagen, elektrische Anlagen und Blitzschutzanlagen
§ 15 Sicherheitsbeleuchtung
§ 16 Rauchableitung
§ 17 Lüftungsanlagen
§ 18 Stände und Arbeitsgalerien für Licht-, Ton-, Bild- und Regieanlagen
§ 19 Feuerlöscheinrichtungen und -anlagen
§ 20 Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Brandmelder- und Alarmzentrale, Brandfallsteuerung der Aufzüge
§ 21 Werkstätten, Magazine und Lagerräume

Teil 3
Besondere Bauvorschriften

Abschnitt 1
Großbühnen

§ 22 Bühnenhaus
§ 23 Schutzvorhang
§ 24 Feuerlösch- und Brandmeldeanlagen
§ 25 Platz für die Brandsicherheitswache

Abschnitt 2
Versammlungsstätten mit mehr als 5 000 Besucherplätzen

§ 26 Räume für Lautsprecherzentrale, Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Rettungsdienst
§ 27 Abschrankung und Blockbildung in Sportstadien mit mehr als 10 000 Besucherplätzen
§ 28 Wellenbrecher
§ 29 Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen
§ 30 Einfriedungen und Eingänge

Teil 4
Betriebsvorschriften

Abschnitt 1
Rettungswege, Besucherplätze

§ 31 Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr
§ 32 Besucherplätze nach dem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan

Abschnitt 2
Brandverhütung

§ 33 Vorhänge, Sitze, Ausstattungen, Requisiten
und Ausschmückungen
§ 34 Aufbewahrung von Ausstattungen, Requisiten, Ausschmückungen und brennbarem Material
§ 35 Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen

Abschnitt 3
Betrieb technischer Einrichtungen

§ 36 Bedienung und Wartung der technischen Einrichtungen
§ 37 Laseranlagen

Abschnitt 4
Verantwortliche Personen, besondere Betriebsvorschriften

§ 38 Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten
§ 39 Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
§ 40 Aufgaben und Pflichten der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, technische Probe
§ 41 Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst
§ 42 Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne
§ 43 Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst

Teil 5
Zusätzliche Bauvorlagen

§ 44 Zusätzliche Bauvorlagen, Bestuhlungs- und Rettungswegeplan
§ 45 Gastspielprüfbuch

Teil 6
Bestehende Versammlungsstätten

§ 46 Anwendung der Vorschriften auf bestehende Versammlungsstätten

Teil 7
Schlussvorschriften

§ 47 Ordnungswidrigkeiten
§ 48 In-Kraft-Treten
Anlage





Aufgrund des § 85 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 sowie des Absatzes 2 und des Absatzes 4 Satz 1 Nr. 2 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Mai 1998 (GVOBl. M-V S. 468, 612), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 9. August 2002 (GVOBl. M-V S.531), verordnet das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung: