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Gesetz zur Ausführung von Initiativen aus dem
Volk, Volksbegehren und Volksentscheid in Mecklenburg-Vorpommern (Volksabstimmungsgesetz) VaG M-V

Vom 31. Januar 1994

Fundstelle: GVOBl. M-V 1994, S. 127

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§ 29

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Schwerin, den 31. Januar 1994

Der Ministerpräsident
Dr. Berndt Seite

Der Innenminister
Rudi Geil