2013-1-114

Kostenverordnung für Amtshandlungen der
Vermessungs- und Katasterbehörden sowie anderer Vermessungsstellen
(Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V)

Vom 15. Dezember 2008

Fundstelle: GVOBl. M-V 2008, S. 530

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ermäßigung und Befreiung
§ 3 Gebühr nach dem Zeitaufwand
§ 4 Gebühr nach dem Wert des Gegenstandes
§ 5 Umsatzsteuer
§ 6 Pauschgebühren
§ 7 Übergangsregelung
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage Gebührentarif für Amtshandlungen der Vermessungs- und Katasterbehörden
sowie anderer Vermessungsstellen

Gebührenstaffel 1
Feststellung von Flurstücksgrenzen zur Flurstücksbildung außer an langgestreckten Anlagen

Gebührenstaffel 2
Vermessungen langgestreckter Anlagen
Gebühr = Teilgebühr A + Teilgebühr B + Teilgebühr C

Anmerkungen zur Gebührenstaffel 2:

Teilgebühr A

Teilgebühr B

Teilgebühr C

Gebührenstaffel 3
Feststellung vorhandener Flurstücksgrenzen/Grenzwiederherstellungen/Abmarkungen
Gebühr = Teilgebühr A + Teilgebühr B

Gebührenstaffel 4
Gebäudeeinmessung






Aufgrund des § 2 Abs. 1 und 2 , des § 8 Abs. 4 Satz 2 und des § 10 Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 des Landesverwaltungskostengesetzes vom 4. Oktober 1991 (GVOBl. M-V S. 366, 435), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 568) geändert worden ist, verordnet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium: