2030-4-46

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen
des gehobenen vermessungstechnischen und des gehobenen kartographischen
Verwaltungsdienstes des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungswesen/Kartographie - APOgDVerm/Kart M-V)

Vom 10. April 2003

Fundstelle: GVOBl. M-V 2003, S. 288

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.

§ 5 geändert durch Artikel 3 Abs. 18 des Gesetzes vom 1. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 461)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1
Zulassung zur Ausbildung

§ 1 Geltungsbereich, allgemeine Voraussetzungen
§ 2 Einstellungsbehörden, Ausbildungsbehörden, Ausbildungsstellen
§ 3 Bewerbung
§ 4 Auswahl
§ 5 Einstellung
§ 6 Rechtsstellung

Abschnitt 2
Ausbildung

§ 7 Ziel des Vorbereitungsdienstes
§ 8 Ausbildungsleiter, Ausbildungsbeauftragte, Ausbilder
§ 9 Dauer, Verlängerung, Abkürzung des Vorbereitungsdienstes,
vorzeitige Entlassung
§ 10 Ausbildungsgang
§ 11 Bewertung der Leistungen
§ 12 Praktische Ausbildung
§ 13 Befähigungsberichte, Ausbildungsnachweise
§ 14 Verwaltungsergänzungslehrgang

Abschnitt 3
Laufbahnprüfung

§ 15 Prüfungsbehörde
§ 16 Zweck, Gliederung, Anmeldung
§ 17 Prüfungsausschüsse
§ 18 Schriftlicher Teil der Laufbahnprüfung
§ 19 Aufsicht bei den schriftlichen Prüfungsarbeiten
§ 20 Kennzahl und Abgabe der schriftlichen Prüfungsarbeiten
§ 21 Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten
§ 22 Zulassung zum mündlichen Teil der Laufbahnprüfung
§ 23 Mündlicher Teil der Laufbahnprüfung
§ 24 Bestehen des mündlichen Teiles der Laufbahnprüfung
§ 25 Erkrankungen, Versäumnisse
§ 26 Folgen bei Unregelmäßigkeiten
§ 27 Bestehen der Laufbahnprüfung
§ 28 Prüfungszeugnis
§ 29 Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
§ 30 Wiederholung der Laufbahnprüfung
§ 31 Prüfungsakten
§ 32 Rücknahme der Prüfungsentscheidung

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 33 Anlagen
§ 34 In-Kraft-Treten
Verzeichnis Verzeichnis der Anlagen

Anlage 1a Rahmenausbildungsplan Blatt 1/2 für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes

Anlage 1a

Anlage 1b Blatt 1/2 Rahmenausbildungsplan für die Laufbahn des gehobenen kartographischen Verwaltungsdienstes

Anlage 1b
Anlage 2a Befähigungsbericht
Anlage 2b Ausbildungsnachweis
Anlage 3 Der Prüfungsausschuss
für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes/
des gehobenen kartographischen Verwaltungsdienstes des Landes Mecklenburg-Vorpommern*
Anlage 4 Niederschrift
über die Durchführung des schriftlichen Teiles der Laufbahnprüfung
(gemäß § 19 Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungswesen/Kartographie)
Anlage 5 Niederschrift

über die Durchführung des mündlichen Teiles der Laufbahnprüfung

(gemäß § 23 Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungswesen/Kartographie)

Der/Die Vermessungsoberinspektoranwärter/in; Kartographenoberinspektoranwärter/in
Anlage 6
Anlage 6
Anlage 7a
Anlage 7b Der Prüfungsausschuss
für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes/
des gehobenen kartographischen Verwaltungsdienstes des Landes Mecklenburg-Vorpommern*
Anlage 8 Verwaltungsergänzungslehrgang
gemäß § 14 Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungswesen/Kartographie





Aufgrund des § 18 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 1998 (GVOBl. M-V S. 708, 910), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2001 (GVOBl. M-V S. 256), verordnet das Innenministerium: