100-5-1

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung
von Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid
in Mecklenburg-Vorpommern

Vom 1. Februar 1994

Fundstelle: GVOBl. M-V 1994, S. 168

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

I. Abschnitt
Volksinitiative und Volksbegehren

§ 1 Unterstützung des Zulassungsantrages
§ 2 Eintragungslisten
§ 3 Eintragungsräume
§ 4 Bekanntmachung der Eintragungsfrist, der Auslegestellen und der Auslegezeiten
§ 5 Ausübung des Eintragungsrechts
§ 6 Übergabe der Eintragungslisten
§ 7 Bestätigung des Antragseingangs
§ 8 Mitteilung der Entscheidung über den Zulassungsantrag

II. Abschnitt
Volksentscheid

§ 9 Stimmbezirke
§ 10 Wählerliste
§ 11 Stimmscheine
§ 12 Bestellung der Abstimmungsvorstände
§ 13 Stimmzettel, Stimmumschläge, Stimmbriefumschläge
§ 14 Bekanntmachung
§ 15 Abstimmungshandlung
§ 16 Ermittlung, Feststellung und Weitermeldung der Ergebnisse der Abstimmung
§ 17 Schnellmeldungen
§ 18 Niederschrift über das Abstimmungsergebnis

III. Abschnitt
Schlußvorschriften

§ 19 Vordrucke
§ 20 Abstimmungsstatistische Auszählung
§ 21 Inkrafttreten





Aufgrund des § 27 des Gesetzes zur Ausführung von Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid vom 31. Januar 1994 (GVOBl. M-V S. 127) verordnet der Innenminister: