2030-4-39

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
für die Laufbahnen des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes und des mittleren Werkdienstes im Justizvollzug Mecklenburg-Vorpommern
(Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer allgemeiner Vollzugsdienst und Werkdienst - APO AVD/WD M-V)

Vom 23. August 2000

Fundstelle: GVOBl. M-V 2000, S. 493

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.

§ 5 geändert durch Artikel 3 Abs. 16 des Gesetzes vom 1. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 461)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Teil 1
Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

Teil 2
Mittlerer allgemeiner Vollzugsdienst

Abschnitt 1
Einstellung

§ 2 Einstellungsvoraussetzungen
§ 3 Bewerbung
§ 4 Auswahlverfahren
§ 5 Einstellung
§ 6 Rechtsstellung

Abschnitt 2
Ausbildungsgrundsätze

§ 7 Ziel der Ausbildung
§ 8 Vorbereitungsdienst
§ 9 Urlaub
§ 10 Bewertung der Leistungen
§ 11 Gliederung der Ausbildung

Abschnitt 3
Theoretische und berufspraktische Ausbildung

§ 12 Durchführung der theoretischen Ausbildung
§ 13 Lehrkräfte
§ 14 Ziel und Inhalt der Einführung
§ 15 Ziel und Inhalt der theoretischen Ausbildung
§ 16 Lehrgangszeugnisse
§ 17 Ziel und Inhalt der berufspraktischen Ausbildung
§ 18 Durchführung der berufspraktischen Ausbildung
§ 19 Praxiskoordinator
§ 20 Befähigungsberichte
§ 21 Wiederholung berufspraktischer Ausbildungsabschnitte

Abschnitt 4
Prüfungsverfahren

§ 22 Organisation, Prüfungskommission
§ 23 Grundsätze der Laufbahnprüfung
§ 24 Schriftliche Prüfung
§ 25 Beaufsichtigung der Prüfung
§ 26 Bewertung der Prüfungsarbeiten
§ 27 Bestehen der schriftlichen Prüfung und Zulassung zur praktischen Prüfung
§ 28 Praktische Prüfung
§ 29 Bewertung der praktischen Prüfung und Zulassung zur mündlichen Prüfung
§ 30 Befreiung von der mündlichen Prüfung
§ 31 Mündliche Prüfung
§ 32 Bewertung der mündlichen Prüfung
§ 33 Bestehen und Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
§ 34 Erkrankung, Versäumnisse
§ 35 Folgen bei Unregelmäßigkeiten
§ 36 Ergebnis der Laufbahnprüfung
§ 37 Nichtbestehen und Wiederholung der Laufbahnprüfung

Teil 3
Mittlerer Werkdienst im Justizvollzug

§ 38 Erwerb der Laufbahnbefähigung
§ 39 Einstellungsvoraussetzungen
§ 40 Bewerbung
§ 41 Rechtsstellung während der Einführungszeit
§ 42 Dauer und Gliederung der Einführungszeit
§ 43 Ziel und Inhalt der Einführungszeit
§ 44 Abschluss der Einführungszeit und Übernahme in das Beamtenverhältnis
§ 45 Laufbahnwechsel
§ 46 Amtsbezeichnungen

Teil 4
In-Kraft-Treten

§ 47 In-Kraft-Treten





Auf Grund des § 18 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 1998 (GVOBl. M-V S. 708, 910) verordnet das Justizministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium: