2010-1

Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 2004

Fundstelle: GVOBl. M-V 2004, S. 106

Ausgabe im Zusammenhang

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§ 10
Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens

Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.