2010-1

Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 2004

Fundstelle: GVOBl. M-V 2004, S. 106

Ausgabe im Zusammenhang

Zur Inhaltsübersicht

§ 79

Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte

Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gelten die Verwaltungsgerichtsordnung und die zu ihrer Ausführung ergangenen Rechtsvorschriften, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist; im Übrigen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes.