2010-1 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 2004Fundstelle: GVOBl. M-V 2004, S. 106
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§ 8e
Anwendungsbereich
Die Regelungen dieses Abschnitts sind mit Inkrafttreten des
jeweiligen Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaft, wenn dieser unmittelbare
Wirkung entfaltet, im Übrigen mit Ablauf der jeweiligen Umsetzungsfrist anzuwenden.
Sie gelten auch im Verhältnis zu den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum, soweit Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft
auch auf diese Staaten anzuwenden sind. |