2010-1 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 2004Fundstelle: GVOBl. M-V 2004, S. 106
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§ 9
Begriff des Verwaltungsverfahrens
Das Verwaltungsverfahren im Sinne dieses Gesetzes ist die
nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung
der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder
auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist; es schließt
den Erlass des Verwaltungsaktes oder den Abschluss des öffentlich-rechtlichen
Vertrages ein. |