2030-4-45

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Mecklenburg-Vorpommern (Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Verwaltungsdienst - APO mD M-V)

Vom 16. September 2002

Fundstelle: GVOBl. M-V 2002, S. 616, 721

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.

§ 5 geändert durch Artikel 3 Abs. 17 des Gesetzes vom 1. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 461)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Allgemeine Voraussetzungen
§ 3 Bewerbung
§ 4 Auswahl
§ 5 Einstellung
§ 6 Rechtsstellung

Abschnitt 2
Ausbildungsgrundsätze

§ 7 Ziel der Ausbildung
§ 8 Ausbildungsbehörden, Ausbildungsstellen
§ 9 Ausbildungsleiter, Ausbildungsbeauftragte, Ausbilder
§ 10 Ausbildungsausschuss
§ 11 Prüfungsamt, Prüfungskommissionen
§ 12 Dauer der Ausbildung
§ 13 Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 14 Ausbildungsgang
§ 15 Leistungsnachweise
§ 16 Bewertung der Leistungen
§ 17 Urlaub
§ 18 Schwerbehinderte Anwärter

Abschnitt 3
Berufspraktische Ausbildung

§ 19 Ziel, Inhalt und Ablauf
§ 20 Befähigungsberichte

Abschnitt 4
Fachtheoretische Ausbildung einschließlich Zwischen- und Abschlussprüfung

§ 21 Ausbildung am Ausbildungsinstitut
§ 22 Zwischenprüfung
§ 23 Folgen bei Nichtbestehen
§ 24 Grundsätze der Abschlussprüfung
§ 25 Schriftliche Abschlussprüfung
§ 26 Aufsicht bei Prüfungsarbeiten
§ 27 Kennzahl und Abgabe der Prüfungsarbeiten
§ 28 Anonymität
§ 29 Bewertung der Prüfungsarbeiten
§ 30 Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung und Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
§ 31 Mündliche Abschlussprüfung
§ 32 Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
§ 33 Erkrankung, Versäumnisse
§ 34 Folgen bei Unregelmäßigkeiten
§ 35 Wiederholung der Abschlussprüfung

Abschnitt 5
Ausbildungszeiten

§ 36 Pläne für die Ausbildungszeiten

Abschnitt 6
Laufbahnprüfung

§ 37 Ergebnis der Laufbahnprüfung
§ 38 Bestehen der Laufbahnprüfung
§ 39 Prüfungszeugnis, Berufsbezeichnung
§ 40 Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
§ 41 Prüfungsakten
§ 42 Rücknahme der Prüfungsentscheidung

Abschnitt 7
Aufstieg

§ 43 Zulassung zum Aufstieg
§ 44 Einführungszeit und Prüfung

Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 45 Übergangsregelung
§ 46 Sprachliche Gleichstellung
§ 47 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Anlage 1
Anlage 2 ZEUGNIS





Aufgrund des § 18 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 1998 (GVOBl. M-V S. 708, 910), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2001 (GVOBl. M-V S. 256), verordnet das Innenministerium: