D 90-1 Anordnung über die Markierung der Wanderwege in der Deutschen Demokratischen Republik |
| 1. | Erlassen vom Minister für Volksbildung |
Fundstelle: GBl. DDR Sonderdruck Nr. 323 1960
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| § 1 | |
| § 2 | |
| § 3 | |
| § 4 | |
| § 5 |
Das Komitee für Touristik und Wandern der Deutschen Demokratischen Republik hat sich mit seinen Mitgliedsorganisationen die Aufgabe gestellt, in der Deutschen Demokratischen Republik eine einheitliche Markierung der Wanderwege einzuführen. Die Ausarbeitung der Markierung und die Einleitung der erforderlichen Maßnahmen wurden von der Kommission Natur- und Heimatfreunde des Präsidialrates des Deutschen Kulturbundes übernommen. Um mit Erfolg in der Deutschen Demokratischen Republik das einheitliche System der Markierung für Wanderwege einführen zu können, wird im Einvernehmen mit dem Minister des Innern folgendes angeordnet: