2230-3-1

Landesverordnung über die Zuständigkeiten, die Anerkennung als Einrichtung der
Weiterbildung und die Förderung der Weiterbildungsdatenbank nach dem Gesetz zur
Förderung der Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern
(Weiterbildungslandesverordnung - WBLVO M-V)

Vom 28. Juli 2011

Fundstelle: GVOBl. M-V 2011, S. 864

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1
Zuständigkeiten

§ 1 Zuständige Behörden für die Durchführung des Weiterbildungsförderungsgesetzes

Abschnitt 2
Staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung

§ 2 Zweck der Anerkennung
§ 3 Staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung
§ 4 Anerkannte Qualitätsmanagement-Zertifikate
§ 5 Anerkennungsvoraussetzungen
§ 6 Teilnehmendenschutz
§ 7 Anerkennungsverfahren
§ 8 Mitteilungspflichten
§ 9 Befristung, Aufhebung und Widerrufsvorbehalt
§ 10 Verwaltungsgebühr
§ 11 Übergangsregelung

Abschnitt 3
Förderung der Weiterbildungsdatenbank Mecklenburg-Vorpommern

§ 12 Gegenstand der Förderung
§ 13 Fördervoraussetzungen für die Weiterbildungsdatenbank
§ 14 Art, Umfang und Höhe der Förderung
§ 15 Förderdauer
§ 16 Verfahren

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten





Aufgrund des § 11 des Weiterbildungsförderungsgesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 342) verordnet die Landesregierung und aufgrund des § 2 Absatz 1 und 2 sowie des § 10 Absatz 1 Satz 3 des Landesverwaltungskostengesetzes vom 4. Oktober 1991 (GVOBl. M-V S. 366, 435), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 666) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium: