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Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011
in Mecklenburg-Vorpommern
(Zensusausführungsgesetz - ZensAG M-V)

Vom 17. Mai 2010

Fundstelle: GVOBl. M-V 2010, S. 238

Geltungsbeginn: 29.5.2010, Geltungsende: 31.12.2014

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Zuständigkeit des Statistischen Amtes
§ 2 Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen
§ 3 Einrichtung der örtlichen Erhebungsstellen
§ 4 Rechtsstellung der örtlichen Erhebungsstellen
§ 5 Leitung der örtlichen Erhebungsstellen
§ 6 Fachaufsichtsbehörden
§ 7 Trennung der örtlichen Erhebungsstellen von anderen Verwaltungsstellen
§ 8 Sicherung der Erhebungsunterlagen
§ 9 Durchführung von Erhebungen
§ 10 Bestellung und Beaufsichtigung der Erhebungsbeauftragten
§ 11 Übermittlung von Daten durch die nach dem
Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
§ 12 Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeiten
§ 13 Kostenerstattung
§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten





Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: