223-3-63

Verordnung über die Durchführung von Statistiken
an allgemein bildenden und beruflichen Schulen
(Schulstatistikverordnung - SchulstatVO M-V)

Vom 17. Dezember 2004

Fundstelle: GVOBl. M-V 2005, S. 115, Mittl.bl. BM M-V 2005, S. 24

Geltungsbeginn: 30.6.2011, Geltungsende: 31.12.2014



Änderungen

1.

§ 5, Anlage geändert durch Verordnung vom 26. Februar 2008 (Mittl.bl. BM M-V S. 117/GVOBl. M-V S. 122)

2.

§§ 1, 3, 6, 7, 8, 10, 11, Anlage geändert durch Verordnung vom 20. November 2009 (Mittl.bl. BM M-V S. 1242/GVOBl. M-V 2010 S. 14)

3.

Anlage geändert durch Verordnung vom 9. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 358)

Aufgrund des § 72 des Schulgesetzes vom 15. Mai 1996 (GVOBl. M-V S. 205), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 4. März 2004 (GVOBl. M-V S. 74) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur:

§ 1

Arten der Schulstatistiken

(1) Für Zwecke der Schulverwaltung und Bildungsplanung werden an allgemein bildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur statistische Erhebungen durchgeführt.

(2) Die amtliche Schulstatistik wird im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom Statistischen Amt erstellt.

§ 2

Art der Erhebungen

Die Erhebungen der in der Anlage zu § 4 genannten Daten erfolgen online über das durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur oder die von diesem beauftragte Stelle betriebenen Schulberichtssystem.

§ 3

Amtliche Schulstatistik

(1) Erhebungen der amtlichen Schulstatistik sind:

1.

für allgemein bildende Schulen

-

Daten zur Schule

-

Schüler- und Lehrerindividualdaten

-

Individualdaten zu sonstigen Personen, die im Schuldienst tätig sind

-

Daten zum Unterricht

-

Daten zu Klassen

2.

für berufliche Schulen

-

Daten zur Schule

-

Schüler- und Lehrerindividualdaten

-

Individualdaten zu sonstigen Personen, die im Schuldienst tätig sind

-

Daten zum Unterricht

-

Daten zu Klassen

(2) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur regelt durch Verwaltungsvorschriften, welche Schul- und Lehrerdaten der öffentlichen Schulen nicht von den Schulen erhoben, sondern aus dem Personalverwaltungssystem PERSYS übernommen werden.

§ 4

Erhebungsmerkmale der amtlichen Schulstatistik

Der Umfang der zu erhebenden Daten ergibt sich aus der Anlage .

§ 5

Periodizität, Berichtsstichtag, Berichtszeitraum

(1) Die amtlichen Schulstatistiken werden jährlich durchgeführt.

(2) Der Stichtag für die amtlichen Schulstatistiken liegt für die Schnellmeldung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 unmittelbar nach Beginn des Schuljahres. Für die Haupterhebungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 sowie § 3 Abs. 1 Nr. 2 des laufenden Schuljahres werden die Stichtage jährlich vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur festgelegt und bekannt gegeben.

(3) Für die Erhebung von Unterrichtsdaten im Rahmen der amtlichen Schulstatistik gilt die Woche, in die der Stichtag fällt, als Stichwoche.

(4) Berichtszeitraum ist für die Erhebung von Unterrichtsdaten der amtlichen Schulstatistik die Stichwoche, im Übrigen das jeweils zurückliegende Schuljahr sowie das laufende Schuljahr bis zum Berichtsstichtag.

§ 6

Auskunftserteilung, Auskunftspflicht

(1) Für die Erhebungen nach § 3 besteht Auskunftspflicht.

(2) Auskunftspflichtig sind die Leiter der Schulen oder der dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachgeordneten Einrichtungen.

§ 7

Übermittlung und Veröffentlichung

(1) Für ausschließlich statistische Zwecke darf das Statistische Amt kommunalen Statistikstellen Einzelangaben zu den in der Anlage genannten Merkmalen für ihren Zuständigkeitsbereich übermitteln. Ausgenommen sind alle schüler- und lehrerbezogenen Daten.

(2) Das Statistische Amt ist berechtigt, regelmäßig Schulverzeichnisse zu veröffentlichen, die Namen und Anschrift der Schule, E-Mail- und Internet-Adresse der Schule, Name und Telefonnummer des Schulleiters, Dienststellennummer, Organisationsform, Ausbildungsrichtung, Schüler- und Klassenzahl sowie Trägerschaft enthalten.

(3) Das Statistische Amt ist auch berechtigt, den obersten Landesbehörden für die Verwendung gegenüber dem Landtag und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, Tabellen mit statistischen Ergebnissen der amtlichen Schulstatistik zu übermitteln, auch soweit Tabellenfeldern nur ein einziger Fall zu Grunde liegt.

§ 8

Anforderungen der Geheimhaltung

Alle Angaben unterliegen der statistischen Geheimhaltung gemäß § 17 des Landesstatistikgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 28. Februar 1994 (GVOBl. M-V S. 347), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVOBl. M-V 2004 S. 2) geändert worden ist. Näheres ist dazu in der Schuldatenschutzverordnung vom 15. Januar 2000 (GVOBl. M-V S. 61), die zuletzt durch die Verordnung vom 26. Februar 2008 (GVOBl. M-V S. 122) geändert worden ist, geregelt.

§ 9

Herstellung eines Personenbezuges

Eine Zusammenführung von Einzeldaten der Schulstatistiken oder von Einzelangaben mit anderen Angaben zum Zwecke der Herstellung eines Personenbezuges ist verboten. Bei Verstößen kommt § 21 des Landesstatistikgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zur Anwendung.

§ 10

Übergangsvorschrift

Die Erhebung der Daten zur amtlichen Schulstatistik der beruflichen Schulen über das Schulberichtssystem wird durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gesondert bekannt gegeben.

§ 11

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2004 in Kraft und am 31. Dezember 2014 außer Kraft.

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung vom 20. August 1997 (GVOBl. M-V 1999 S. 310, 380) außer Kraft.

Schwerin, den 17. Dezember 2004

Der Minister für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Prof. Dr. Dr. med. Hans-Robert Metelmann

Anlage

Erhebungsmerkmale für die amtliche Schulstatistik

1

Allgemein bildende Schulen

1.1

Schulen

Name und Anschrift der Schule, Gemeinde

Telefon, Fax, E-Mail, Internetadresse

Dienststellennummer

Anrede, Name und dienstliche Telefonnummer des Schulleiters

Organisationsform

Schularten

Rechtsstatus

Schulträger

Kooperationen

Schulräume

sächliche Ausstattung der Schule (zum Beispiel audiovisuelle Medien,

informationstechnische Grundausstattung)

Schulpartnerschaften

Nichteinschulungen

1.2

Schüler

Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr

Wohnort

Migrantenstatus (Flüchtling, Asylbewerber, Aussiedler)

Schulart

Jahrgangsstufe des Schülers

schulische Herkunft

ausländische Staatsangehörigkeit

Zugehörigkeit zur Klasse

Schüler in bildungsgangübergreifenden Klassen nach Bildungsgang

Jahrgangsstufe der Klasse

Schulanfänger nach Art der Einschulung

Teilnahme an der Ganztagsbetreuung

Wiederholer nach Wiederholungsart

Lese-, Rechtschreibschwäche

Dyskalkulie

Förderbedarf

tatsächliche Förderung

Schullaufbahnempfehlung

Schulartwechsel nach Probehalbjahr

Austauschschüler nach Herkunftsland, Dauer, Schulart, Jahrgangsstufe

Schüler im Ausland nach Ländern

externer Schüler an anderen Schulen

erlernte Fremdsprachen nach Reihenfolge des Erlernens

Unterrichtseinheit

Besonderheiten der Klasse

Auslagerungsstatus von der Stammschule

Absolvent oder Abgänger nach Abschlussart

Geburtsland

hochbegabter Schüler

örtlich zuständige Schule des Schülers

1.3

Nichtschülerprüfungen

Zahl der erfolgreich an Prüfungen teilnehmenden Nichtschüler insgesamt nach Abschlussart, Geschlecht und Staatsangehörigkeit

1.4

Unterrichtseinheit

gemäß Stundentafel zu erteilende Unterrichtsstunden (Unterrichtseinheit) nach Schularten, Jahrgangsstufen, Klassen, Fächern, Art des Unterrichts,

Angebote für besondere Schülergruppen

1.5

Lehrkräfte, sonstiges Personal

Geburtsmonat und -jahr, Geschlecht

Dienstbezeichnung, Staatsangehörigkeit, Schulamt, Personengruppe

Lehramtsprüfung

Fächer der Lehrbefähigung

Beschäftigungsumfang, Regelstundenmaß, Vertragsstunden, Abordnung

Art und Umfang von Abminderungsstunden

zu erteilende Unterrichtseinheiten nach Schularten, Jahrgangsstufen, Klassen, Fächern und Art des Unterrichts

besetzte Stellen durch Lehrkräfte und sonderpädagogisches Personal nach Beschäftigungsumfang

Zu- und Abgänge hauptberuflicher Lehrkräfte im vorangegangenen Schuljahr nach Art des Zu- oder Abgangs und Geschlecht

Mehrunterricht

Arbeitszeitkonten, Altersteilzeitregelung

2

Berufliche Schulen

2.1

Schulen

Name, Anschrift und Dienststellennummer der Schule

E-Mail, Internetadresse

Anrede, Name, Dienstbezeichnung und dienstliche Telefonnummer des Schulleiters

Schulstruktur nach Schularten und Ausbildungsrichtungen

Schulaufsichtsbezirk

Schulträger

Schulräume

sächliche Ausstattung der Schule (zum Beispiel audiovisuelle Medien, informationstechnische Ausstattung)

Schulpartnerschaften

Nebenstellen

2.2

Klassen

Schularten, Zeitformen

Teilzeitunterricht

Klassenbezeichnung

Art der Klasse

2.3

Schüler

Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr

Anschrift

Migrantenstatus (Flüchtling, Asylbewerber, Aussiedler), Ausländer, Staatsangehörigkeit

Schulart

Jahrgangsstufe des Schülers

ausländische Staatsangehörigkeit

behindert

schulische Vorbildung

Berufsfeld, Berufsgruppe, Ausbildungsberuf, Fachrichtung, Schwerpunkt

Ausbildungsstatus

wöchentliche Unterrichtsstunden

Unterrichtseinheit

Zugehörigkeit zur Klasse

Austauschschüler mit Herkunftsland und Dauer

Ausbildungsbetrieb mit Anschrift des Standortes

Absolvent oder Abgänger nach Abschlussart oder beruflicher Abschlussart

Geburtsland

Umschüler

weitere Ausbildung

2.4

Unterrichtseinheit

gemäß Stundentafel zu erteilende Unterrichtsstunden (Unterrichtseinheiten) nach Schularten, Jahrgangsstufen, Klassen, Art des Unterrichts, Angebote für besondere Schülergruppen

2.5

Lehrkräfte, sonstiges Personal

Geburtsmonat und -jahr, Geschlecht

Dienstbezeichnung, Staatsangehörigkeit, Schulamt, Personengruppe

Lehramtsprüfung

Fächer der Lehrbefähigung

Beschäftigungsumfang, Regelstundenmaß, Vertragsstunden, Abordnung

Art und Umfang der Abminderungsstunden

zu erteilende Unterrichtseinheiten nach Schularten, Jahrgangsstufen, Klassen, Fächern und Art des Unterrichts

besetzte Stellen durch Lehrkräfte und sonstiges Personal nach Beschäftigungsumfang

Zu- und Abgänge hauptberuflicher Lehrkräfte im vorangegangenen Schuljahr nach Art des Zu- oder Abgangs und Geschlecht

Mehrunterricht

Arbeitszeitkonten, Altersteilzeitregelung